Spielstättenförderung
Im Rahmen der Förderung können für zwei Jahre investive Zuschüsse und/oder Betriebszuschüsse beantragt werden.
Die vorliegenden Anträge werden von der Jury nach folgenden Kriterien beurteilt
- Eigenständigkeit des programmatischen Profils
- Zahl der geplanten Aufführungen/Auslastung der Produktionsräume
- Qualität des Managements
- Anteil der akquirierten Drittmittel
- Marketingkonzept
- Ergänzung des Kulturangebots der Stadt
- Bedeutung für die kulturelle Infrastruktur
- Auslastung der Spielstätte/des Produktionsraumes für mehrere Theater/Theater-/Tanzgruppen/Tänzer/innen
- stadträumliche Bedeutung/Verankerung im Kiez, sozial schwieriges Quartier
Umfang der Förderung
a)Investive Zuschüsse zum Ausbau, Erhaltung und Ausstattung von Auftritts und/oder
Produktionsorten und/oder
b)Betriebszuschüsse fürsolche Einrichtungen
Antragskriterien
Geografischer Fokus
Berlin
Antragsteller
Privatrechtlich organisierte Theater oder Theater-/Tanzgruppen mit Produktions- und/oder
Aufführungsort