Tanzplan Deutschland
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW
Kontakt
Reinhard Krämer
reinhard.kraemer@mfkjks.nrw.de


Exportförderung
Künstlerinnen und Künstler, Kompanien und Kultureinrichtungen aller künstlerischen Disziplinen aus Nordrhein-Westfalen, die Auftritte im Ausland planen oder an einem Projekt/Programm mit internationalen Partnern arbeiten, können hierfür Förderlinien Mittel beantragen. Unterstützt werden Auftritte (Gastspiele, Konzerte, Lesungen, Ausstellungen etc.) im Ausland mit z.B. Zuschüssen zu Reise- und Transportkosten, Honoraren, Übernachtungskosten, Katalogkosten, Produktionskosten. Tourneen mit mehreren Stationen, die zeitlich nah beieinander liegen, sind hierbei nicht ausgeschlossen. Neue Initiativen werden vorrangig unterstützt.

Vorrang genießen Projekte, die zumindest eines der nachstehenden Kriterien erfüllen
• Teilnahme an EU-Projekten
• Projekte mit den Schwerpunktländern der Kulturpolitik der Landesregierung: Polen, Frankreich, Benelux
• Erreichen einer neuen Öffentlichkeit / Resonanz
• Stärkung und Erweiterung des künstlerischen Netzwerks
• Projekt einer Künstlerin, eines Künstlers oder eines Ensembles, der/das bei anderen Projekten schon im Rahmen von Projektförderung durch das Land unterstützt wurde (Verstärkungseffekt)
• interkultureller und/oder interdisziplinärer Ansatz
• Entstehung aus dem internationalen Besuchsprogramm des NRW Kultursekretariates Wuppertal

Fördergegenstand und -zeitraum
Fördergegenstand sind in der Regel die der inländischen Partnerin oder dem inländischen Partner entstehenden Kosten


Antragskriterien

Antragsteller
Künstlerinnen und Künstler, Kompanien und Kultureinrichtungen aus Nordrhein-Westfalen. Die Projekte sollen zumindest eine ausländische Partnerschaft ausweisen

Antragsfrist
Für das laufende Jahr jeweils bis zum 31. März, für das Folgejahr bis zum 31. Oktober. Anträge für das Folgejahr können auch bereits zum 31. März des laufenden Jahres eingereicht werden.

Antragsform
Die Anträge sind bei den Bezirksregierungen einzureichen. Zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Antragstellerin/der Antragsteller ihren/seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat.
www.mfkjks.nrw.de/kultur/foerderprogramme/bezirksregierungen-in-nrw.html

Förderrichtlinie
www.mfkjks.nrw.de/web/media_get.php?mediaid=26405&fileid=85370&sprachid=1

Infos
www.mfkjks.nrw.de/kultur/internationale-kooperations-und-exportfoerderkriterien-10281/#Export
www.mfkjks.nrw.de/kultur/internationale-kooperations-und-exportfoerderkriterien-10281/
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