Tanzplan Deutschland
Kulturstiftung des Bundes
Ansprechpartner
Torsten Maß (Allgemeine Projektförderung)
T: 0345-2997 123
torsten.mass@kulturstiftung-bund.de

Anne Maase
T: 0345-2997 163 (Doppelpass)
anne.maase@kulturstiftung-bund.de

Die Kulturstiftung des Bundes fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Ein Schwerpunkt ist dabei die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext. Dabei investiert die Stiftung auch in die Entwicklung neuer Verfahren der Pflege des Kulturerbes und in die Erschließung kultureller und künstlerischer Wissenspotentiale für die Diskussion gesellschaftlicher Fragen. Die Kulturstiftung des Bundes setzt außerdem einen Schwerpunkt auf den kulturellen Austausch und eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Sie initiiert und fördert dazu Projekte auf Antrag ohne thematische Eingrenzung in allen Sparten.

1. Offene Förderung
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier Berücksichtigung finden.

Förderkriterien
- Projekte ab einer Antragssumme von 50.000 Euro.
- Der Finanzierungsplan des Projekts muss einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten des Projekts aufweisen
- ausschließlich Projekte im Internationalen Kontext
- das Projekt darf nicht vor der Jurysitzung begonnen haben


Antragskriterien

Antragsteller
Institutionen im In- und Ausland. Die Rechtsform ist unerheblich.
Keine Einzelpersonen bzw. nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen

Antragsform
www.kulturstiftung-des-bundes.de/cms/de/foerderung/offen/
Die Anträge können in deutscher oder englischer Sprache gestellt werden.

Antragsfristen
31. Januar oder 31. Juli

Fördergrundsätze
www.kulturstiftung-des-bundes.de/cms/de/foerderung/offen/grundsaetze/ab_december_2008/

Weitere Infos
www.kulturstiftung-des-bundes.de/cms/de/foerderung/offen/
www.kulturstiftung-des-bundes.de/main.jsp?categoryID=202853&articleCategoryID=202876&languageID=1


2. "Doppelpass - Fonds Für Kooperationen im Theater"

Kooperation von freien Gruppen und festen Tanz- und Theaterhäusern
Mit diesem Programm möchte die Kulturstiftung des Bundes die freien Szenen und Theaterinstitutionen in Deutschland zum Erproben neuer Formen der Zusammenarbeit und künstlerischen Produktion anregen. Im Fonds Doppelpass wird Künstlerinnen und Künstlern beider Seiten der nötige Freiraum eröffnet, um ihre Strukturen und Arbeitsweisen künstlerisch produktiv zu verbinden.

Eine solche Kooperation ermöglicht beiden Partnern wertvolle neue Erfahrungen und Perspektiven: Die Theater können den freien Gruppen mehr Aufführungsmöglichkeiten und eine attraktive Infrastruktur mit hoher organisatorischer und künstlerischer Kompetenz bieten. Gleichzeitig eröffnet ihnen die Zusammenarbeit mit freien Gruppen die Chance auf neue inhaltliche Akzente zur Bereicherung ihrer bewährten Ausdrucksformen, Arbeitsmethoden und Themensetzungen.

Das Kernstück des Fonds Doppelpass bildet ein zweijähriges Residenzprogramm. Hier werden gleichberechtigte künstlerische Kooperationen zwischen einem festen Haus und einer freien Gruppe gefördert, die bisher noch nicht wiederholt und/oder über einen längeren Zeitraum zusammengearbeitet haben. Die Kulturstiftung des Bundes vergibt pro Residenz bis zu 150.000 Euro, das Haus muss sich mit baren Eigenmitteln in Höhe von 10 Prozent der Fördersumme sowie weiteren Eigenleistungen beteiligen.

Die Partnerschaft wird in einem Zeitraum von zwei Spielzeiten realisiert. Die Residenz der freien Gruppe kann in Arbeitsblöcken umgesetzt werden und erfordert keine ganzjährige Präsenz am Standort des Hauses. Beide Partner sollen für den Zeitraum der Residenz die Möglichkeit behalten, auch eigene Projekte zu realisieren.

Um die Aufführungszahl der erarbeiteten Produktionen zu erhöhen, fördert der Fonds Doppelpass zusätzlich auch die Durchführung von Gastspielen ausgewählter Produktionen aus den geförderten Partnerschaften. Die Gastspieltour kann im Anschluss an den Residenzzeitraum von den geförderten Partnern beantragt werden und wird mit jeweils bis zu 90.000 Euro vom Fonds Doppelpass gefördert. Die Kofinanzierung leisten die Veranstalter.

Der Fonds zielt insgesamt darauf ab, mit dem Residenzprogramm einerseits künstlerische Impulse in die deutsche Theater- und Tanzlandschaft zu setzen. Das Gastspielprogramm ermöglicht andererseits, ausgewählte Ergebnisse der Zusammenarbeit auch an weiteren Orten innerhalb Deutschlands und im Ausland zu zeigen.

Fördergrundsätze
www.kulturstiftung-des-bundes.de/sites/KSB/images/doppelpass/Foerdergrundsaetze-Doppelpass-2014.pdf

Antragsfristen Gastspielförderung
31. Januar, 30. Juni

Infos
www.kulturstiftung-des-bundes.de/cms/de/programme/doppelpass/doppelpass.html
Kulturstiftung des Bundes (SdbR)
Franckeplatz 1
06110 Halle (Saale)
+49 345 29970
+49 345 2997333