Tanzplan Deutschland
Kunststiftung NRW
Ansprechpartner
Prof. Dr. Hans-Joachim Wagner (Referat Theater/Tanz/Musik)


Nachwuchs
Die Förderung von jungen, außergewöhnlich talentierten Künstlerinnen und Künstlern gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Kunststiftung NRW. Mit jeweils individuell entwickelten Fördermaßnahmen werden die jungen Künstler unterstützt und ermutigt, konsequent ihren eigenen Weg zu verfolgen.


Antragskriterien

Antragsteller
- Verbundenheit mit dem Land NRW (Geburtsland und/oder dauernder Aufenthalt)
- Tanz
Abschluss einer Tanzausbildung an einer Hochschule/Akademie und/oder 2 Jahre Berufserfahrung in einem etablierten Ensemble, Empfehlung von anerkannten Persönlichkeiten des Tanzes; Höchstalter 30 Jahre
- Choreografie
eigenverantwortliches Erarbeiten von Produktionen mit öffentlichen Aufführungen mindestens im Verlauf der vergangenen drei Jahre; Höchstalter 35 Jahre (in begründeten Ausnahmefällen 40 Jahre)

Antragsform
Formloser Antrag
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, erhalten die Gelegenheit, sich in einem persönlichen Gespräch bzw. im Rahmen einer Präsentation der Fachjury vorzustellen.

Weitere Infos
www.kunststiftungnrw.de/inhalt.php?id=54&lang=de
Kunststiftung NRW
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