Tanzplan Deutschland
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Kontakt
Referat 33
T: 0511-120-2568


Projektförderung
Im Rahmen einer Projektförderung können Theater in nicht-öffentlicher / privatrechtlicher Trägerschaft einschließlich Kinder- und Jugendtheater und sonstige, auf dem Gebiet der darstellenden Kunst berufsmäßig arbeitende Gruppen, Puppen- und Figurentheater sowie öffentliche und private Träger von Einrichtungen, die der freien Theaterarbeit dienen, auf Antrag Zuwendungen zu ihren Produktionskosten erhalten.

Das Kulturministerium vergibt Fördermittel für überregionale, national und international bedeutende Projekte ab einer Antragssumme von 10.000 Euro. Förderschwerpunkte sind Theaterprojekte aus den Bereichen Kinder- und Jugendtheater, Tanz, Integration von Migranten sowie Koproduktionen, Kooperationen und spartenübergreifende Projekte.
Im Einzelfall können auch investive Maßnahmen zur bühnentechnischen Ausstattung von Spielstätten und für den Tourneebetrieb in Niedersachsen gefördert werden. Zuwendungen werden maximal bis zur Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.


Antragskriterien

Geographischer Fokus
Niedersachsen

Antragsteller
Die Antragsteller müssen ihren Sitz in Niedersachsen haben. Die künstlerische Leistungsfähigkeit der Antragsteller muss durch mindestens zwei öffentlich aufgeführte Produktionen, die beim Publikum wie auch der Presse auf Interesse gestoßen sind, nachgewiesen werden. Mindestens zehn der für das jeweilige Projekt geplanten Vorstellungen sind in Niedersachsen aufzuführen.

Antragsformular
www.mwk.niedersachsen.de/servlets/download?C=34739144&L=20

Antragsfrist
15. Oktober des Vorjahres

Weitere Infos
www.mwk.niedersachsen.de/download/61029/Projektfoerderung_Freie_Theater.pdf
www.mwk.niedersachsen.de/master/C34738710_N34732305_L20_D0_I731.html
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
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30169 Hannover
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