Der Senator für Kultur - Bremen
Ansprechpartnerin
Gabriele Nogalski
T: 0421-361 6570
gabriele.nogalski@kultur.bremen.de
Bremen fördert temporär (Künstler, Projekte) und dauerhaft (Institutionen). Temporäre Förderung (Projektförderung) kann gewährt werden als Förderung einzelner Künstlerinnen und Künstler (Individualförderung), als Förderung einzelner Aktivitäten(Produktions- oder Veranstaltungsförderung, zusätzliche Sonderveranstaltungen institutionell geförderter Einrichtungen) oder als befristete Förderung einer gesamten Künstler- oder Projektgruppe (Konzeptförderung). Mit Produktionsförderungen werden vornehmlich einzelne Projekte unterstützt. Daneben aber auch Projektreihen sowie Kooperations- und Arbeitsprozesse und speziell zugeschnittene Maßnahmen zur Nachwuchsförderung mit einer längerfristigen Förderperspektive versehen. Internationale Vernetzung, Gastspiele und die Teilnahme an EU-geförderten Projekten sollen ebenso ermöglicht werden.
Antragskriterien
Geographischer Fokus
Bremen
Antragsteller
professionelle freie Gruppen und Einzelkünstler, die seit mindestens einem Jahr im freien Tanz- und Theaterbereich arbeiten, sowie freie Theater mit fester Spielstätte
Antragsfrist
Herbst des Vorjahres
Antragsinfo
Produktionsförderung:
www.kultur.bremen.de/sixcms/media.php/13/20091106_Antragsvordruck_Projekt.doc
Konzeptionsförderung: Formloser Antrag, nach vorheriger persönlicher Absprache
weitere Infos
www.kultur.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen104.c.1667.de
Der Senator für Kultur Bremen
Altenwall 15/16
28195 Bremen

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