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Ministerium für Familie, Kinder, jugend, Kultur und Sport des Landes NRW
Kontakt
nrw landesbuero tanz
Kajo Nelles
T. 0221 888 95 392
nrw@landesbuerotanz.de


Gastspielförderung für Tanz- und Theater-Gastspiele von freischaffenden nordrhein-westfälischen Künstler_innen in Nordrhein-Westfalen außerhalb ihres Heimatortes

Mit dieser Förderung für Tanz- und Theatergastspiele, durch die mehr Stücke freischaffender nordrhein-westfälischer Künstlerinnen und Künstler innerhalb des Landes auf die Bühne gebracht werden sollen, möchte das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport positiv auf die Aufführungssituation der Künstler des Landes einwirken. Durch diese Förderung erhalten Künstler_innen die Möglichkeit, Produktionen häufiger auf den kleinen und großen Bühnen Nordrhein-Westfalens außerhalb ihres Heimatortes zu zeigen

Das Antragsverfahren wird organisatorisch vom nrw landesbuero tanz durchgeführt und in Zusammenarbeit mit dem NRW Landesbüro Freie Kultur (Theater) betreut.

Förderverfahren
- Antragsteller ist der/die Künstler_in bzw. die Kompanie.
-Gefördert werden ausschließlich Produktionen, die durch öffentliche Mittel gefördert wurden (Kommune/Land)
- Das NRW Landesbüro Freie Kultur (Theater) und das nrw landesbuero tanz (Tanz) bearbeiten die Anträge und legen die Fördervorschläge dem Ministerium zur Entscheidung vor.
- Gastspiele in Häusern die kein Veranstaltungsbudget vom Land zur Verfügung gestellt bekommen haben Vorrang.
- Bei mehr als 2 beantragten Gastspiel-Vorstellungen an aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Veranstaltungsort wird die dritte beantragte Vorstellung zurückgestellt bis alle Anträge anderer Antragsteller beschieden sind. Dann erst kommen die dritte und die weiteren beantragten Gastspiel-Vorstellungen (jeweils in zweier Paketen) zum Zuge. D.h. die dritte und jede weitere beantragte Vorstellung wird solange zurückgestellt bis alle Anträge anderer Antragsteller in dem Vergabezeitraum entschieden sind.
- Bei zeitgleichem Antragseingang haben Produktionen, die Landesförderung erhalten Vorrang.
- Das Gastspiel muss in einem der drei Vergabezeiträume stattfinden.(siehe Internetseite nrw landesbüro tanz)


Antragskriterien

Geografischer Fokus
Nordrhein-Westfalen

Antragsteller
Künstler_innen, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Produktionen außerhalb ihres Heimatortes in Nordrhein-Westfalen aufführen wollen.

Antragsfrist
Der Antrag muss bis spätestens zum 15. des Vormonats vor dem 1. Aufführungstermin beim nrw landesbuero tanz eingegangen sein.

Antragsformular:
www.landesbuerotanz.de/?page_i...

Infos
www.landesbuerotanz.de/?page_i...
www.nrw-landesbuero-kultur.de/...
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Haroldstr. 4
40213 Düsseldorf
+49 211 83702
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