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Europäische Kommission - EACEA
Auskunft beim Cutural Contact Point Germany
T: 0228-20 135 0
info@ccp-deutschland.de


Im Auftrag der Europäischen Kommission hat die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) die Antragsunterlagen für die erste Bewerbungsrunde im neuen Programm KREATIVES EUROPA veröffentlicht. Antragsteller können im Teilprogramm KULTUR finanzielle Unterstützung für kleine und große Kooperationsprojekte, für Europäische Netzwerke, Europäische Plattformen und für belletristische Übersetzungsprojekte beantragen.

Europäische Kooperationsprojekte
sollen dazu beitragen, die europäische Kultur- und Kreativbranche international handlungsfähiger zu machen, die internationale Mobilität von Akteuren aus der Branche zu fördern, die grenzüberschreitende Verbreitung kultureller Werke zu unterstützen, neue Publikumsschichten anzusprechen und Innovationen im Kulturbereich zu erproben. Bei den kleinen Kooperationsprojekten ist eine Zusammenarbeit von mindestens 3 Partnern aus den Teilnehmerländern und bei dengroßen Kooperationsprojekten eine Zusammenarbeit zwischen mindestens 6 Partnern erforderlich. Die Zuschüsse bei den kleinen Kooperationsprojekten können maximal 200.000 Euro (max. 60% der förderfähigen Kosten) und bei den großen Kooperationen bis zu 2 Mio. Euro (max. 50% der förderfähigen Kosten) betragen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt für beide Förderbereiche 48 Monate.

Ausschreibungsunterlagen und Antragsformularen für kleine und große Kooperationsmaßnahmen
ec.europa.eu/culture/creative-...
Nächste Einreichfrist ist am 5. März 2014


Im Rahmen der Europäischen Netzwerkförderung
werden Zusammenschlüsse von Organisationen unterstützt, die den Kultur- und Kreativsektor vertreten und darauf abzielen, die Vernetzung und die Kapazitäten des Sektors transnational und international zu stärken, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu fördern. Im Bereich der Netzwerkförderung gibt es in der gesamten Programmlaufzeit zwei Ausschreibungen, einmal mit der Einreichung im März 2014 für eine dreijährige Partnerschaftsrahmenvereinbarung sowie im Oktober 2016 für eine vierjährige Partnerschaftsrahmenvereinbarung. Für eine finanzielle Unterstützung bis zu maximal 250.000 Euro pro Förderjahr (max. 80% der förderfähigen Kosten) können sich Netzwerke bewerben, die mindestens 15 Netzwerkmitglieder in 10 verschiedenen Teilnehmerländern und davon in mindestens 5 EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz (sofern alle Verhandlungen abgeschlossen sind) oder aus einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes vorweisen können.

Ausschreibungsunterlagen und Antragsformularen für Europäische Netzwerke
ec.europa.eu/culture/creative-...
Nächste Einreichfrist ist am 19. März 2014


Im Förderbereich Europäische Plattformen
sollen Kultur- und Kreativorganisationen gefördert werden, die die Entwicklung junger Talente und die transnationale Mobilität von Kultur- und Kreativakteuren sowie die Verbreitung von Werken fördern, um den Kultur- und Kreativsektor umfassend zu beeinflussen und eine dauerhafte Wirkung zu erzielen. In der gesamten Programmlaufzeit sind drei Ausschreibungen geplant mit den Einreichfristen im März 2014 für eine dreijährige Projektlaufzeit, im Februar 2015 für eine zweijährige Laufzeit und im Oktober 2016 für vierjährige Projektvorhaben. Antragsberechtigt sind Organisationen, die mindestens 10 Partnerorganisationen in 10 verschiedenen Teilnehmerländern und davon in mindestens 5 EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz (sofern alle Verhandlungen abgeschlossen sind) oder aus einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes vorweisen können. Die Mitglieder der Plattform müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits die in dem Antrag dargelegten Kriterien erfüllen, u.a. in den vorhergehenden zwölf Monaten mindestens 30% Nachwuchskünstler präsentiert haben. Die Fördersumme in diesem Förderbereich beträgt jährlich bis zu 500.000 Euro (max. 80% der förderfähigen Projektkosten).

Ausschreibungsunterlagen und Antragsformularen für Europäische Plattformen
ec.europa.eu/culture/creative-...
Nächste Einreichfrist ist am 19. März 2014


Antragsberechtigt sind in allen Förderbereichen ausschließlich private und öffentliche Einrichtungen (keine Einzelpersonen), die im kulturellen und kreativen Bereich tätig sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zwei Jahre bestehen. Die Antragstellung erfolgt für alle Maßnahmen zentral in Brüssel bei der EACEA. Weitere Informationen zu den Zielen und Auswahlkriterien einzelner Maßnahmen im Teilprogramm KULTUR entnehmen


Auskunft
Cultural Contact Point Germany
c/o Kulturpolitische Gesellschaft
Sabine Bornemann
Christine Beckmann
Weberstraße 59A - Haus der Kultur
D - 53113 Bonn
T: 0228- 201 35 -0
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www.ccp-deutschland.de/
Europäische Kommission - Programm Kultur 2007-2013 - Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur EACEA
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