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NRW Landesbüro Freie Kultur e.V.
Kontakt
T. 0231-47 42 92 10
Deutsche Straße 10
44339 Dortmund
info@nrw-lfk.de

Das NRW Landesbüro Freie Kultur fördert mit Mitteln Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte der freien Kulturszene in Nordrhein-Westfalen. Die geförderten Vorhaben sollen sich durch Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit der freien Kulturszene in NRW geben. Sie müssen in NRW produziert und präsentiert werden.

Über die Förderung einzelner Projekte hinaus will das NRW Landesbüro Freie Kultur
- neue künstlerische Impulse geben,
- besondere Projekte begleiten,
- vorhandene Entwicklungen bündeln,
- weitergehende Kooperationen stiften.

Die Förderungsmöglichkeiten des NRW Landesbüro Freie Kultur erstrecken sich auf alle künstlerischen / kulturellen Sparten und Arbeitsfelder.

Förderungsschwerpunkte
- Innovative und experimentelle Projekte, die beispielhaft die kulturelle Entwicklung in Nordrhein-Westfalen stärken. (Innovationsförderung)
- Projekte, die wesentliche Impulse für die künstlerische Weiterentwicklung der beteiligten Sparte/n geben. (Modellförderung)
- Veranstaltungen und Projekte, die dem künstlerischen Austausch und der Zusammenarbeit unterschiedlicher Sparten und Genres dienen. (Austauschförderung)
- Initiativen zur Vernetzung und Schaffung von langfristig stabilen Strukturen der regionalen und landesweiten Kooperation in einzelnen Arbeitsfeldern und Sparten. (Strukturförderung)
- Vorhaben und Programme, die dem künstlerischen Austausch auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene dienen. (Transferförderung)
- Maßnahmen zur Förderung der Kooperation zwischen NRW Landesbüro Freie Kultur und anderen Institutionen, Organisationen und Einzelvorhaben mit dem Ziel der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten. (Kooperationsförderung)


Antragskriterien

Geografischer Fokus
Nordrhein-Westfalen

Antragssteller
natürlichen oder juristischen Personen, die in der Regel nachweislich ihren künstlerischen Arbeitsschwerpunkt seit mindestens 2 Jahren in NRW haben.

Antragsfrist
15. November des Vorjahres

Antragsformular
siehe aktuelle Ausschreibung

Weitere Infos
www.nrw-landesbuero-kultur.de/...


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