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Regierender Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten
Ansprechpartnerinnen
Inge Hildebrandt
T: 030-90 228 759
Inge.hildebrandt@kultur.de

Mareike Ligges
T: 030-90 228 711
mareike.ligges@kultur.berlin.de

Mirjana Jacob
T: 030-90 228 712
mirjana.jacob@kultu.berlin.de

1. Einstiegsförderung
Die Einstiegsförderung wird in Form von Stipendien ver geben. Diese Stipendien, in Höhe von maximal 5.000€, können Berufseinsteiger erhalten, die eine professionelle Ausbildung im Bereich der Darstellenden Kunst abgeschlossen haben, Quereinsteiger mit nachgewiesener künstlerischer Qualität und Berufsumsteiger innerhalb der Darstellenden Kunst (z.B. vom Tänzer zum Choreograpfen oder von der Schauspielerin zur Regisseurin). Einstiegsförderung kann nur beantragen, wer bisher noch keine anderweitige Förderung durch die Berliner Kulturverwaltung erhalten hat.

Antragskriterien

Geografischer Fokus
Berlin

Antragsteller
1. Berufseinsteiger, die eine professionelle Ausbildung im Bereich darstellende Kunst abgeschlossen haben
2. Quereinteiger, die die professionelle künstlerische Qualität ihrer Arbeit im Bereich der darstellenden Kunst nachweisen
3. Berufsumsteiger, die bereits künstlerisch im Bereich der darstellenden Kunst tätig waren (z.B. als Tänzerin oder Schauspieler) und als Verantwortliche (z.B. Choreografin oder Regisseur) arbeiten wollen.

Antragsfrist
30. Juni
www.berlin.de/sen/kultur/foerd...

Antragsstellung
www.berlin.de/sen/kultur/foerd...

Weitere Infos
www.berlin.de/sen/kultur/foerd...


2. Arbeitsstipendien
Die Kulturverwaltung vergibt jährlich acht mit jeweils 2.500€ dotierte Arbeitsstipendien an in Berlin lebende Tänzerinnen und Tänzer bzw. Choreografinnen und Choreografen (Studierende sind ausgeschlossen). Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben im Bereich des zeitgenössischen Tanzes wie z.B. Recherchen, Auslandsaufenthalte zur Fort- und Weiterbildung, Teilnahme an qualifizierenden Workshops etc.


Antragskriterien

Geografischer Fokus
Berlin

Antragsteller
in Berlin lebende und arbeitende Tänzerinnen und Tänzer, Choreografinnen und Choreografen.

Antragsfrist
10. März
www.berlin.de/sen/kultur/foerd...

Antragstellung
www.berlin.de/sen/kultur/foerd...

Förderkriterien
www.berlin.de/imperia/md/conte...

Weitere Infos
www.berlin.de/sen/kultur/foerd...
Regierender Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei –
Brunnenstr. 188-190
10119 Berlin [ Mitte ]
+49 30 902280
+49 30 90228459
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