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Regierender Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei - Kulturelle Angelegnheiten
Ansprechpartnerinnen
Mirjana Jacob
T: 030-90228-712
Mirjana.Jacob@kultur.berlin.de

Mareike Ligges
T: 030-90228-711
mareike.ligges@kultur.berlin.de

Inge Hildebrandt
T: 030-90228-759
Inge.Hildebrandt@kultur.berlin.de

Die Projektförderung unterscheidet grundsätzlich zwischen der zweijährigen Basisförderung, der ein- und zweijährigen Spielstättenförderung, der einmaligen Einzelprojektförderung und der Einstiegsförderung.Eine Kombination von Basis- bzw. Spielstättenförderung und Einzelprojektförderung ist möglich.

1. Einzelprojektförderung
Im Rahmen der Einzelprojektförderung erhalten Theater- und Tanzgruppen einen Produktionskostenzuschuss für zeitlich begrenzte Inszenierungsvorhaben. Antragsteller müssen mindestens eine beim Publikum und der Presse auf Interesse gestoßene Produktion erarbeitet und in Berlin aufgeführt haben. Beantragt werden können inszenzierungsbedingte Sach- und Personalkosten bis zum Tag der Premiere. Aufführungskosten sind in der Regel nicht förderfähig.

Antragskriterien

Geographischer Fokus
Berlin

Antragsteller
Theater- und Tanzgruppen aus Berlin

Antragsfrist
30. Juni für das Folgejahr
www.berlin.de/sen/kultur/foerd...

Antragstellung
www.berlin.de/sen/kultur/foerd...

Förderkriterien
www.berlin.de/imperia/md/conte...

Weitere Infos
www.berlin.de/sen/kultur/foerd...


2. Einstiegsförderung
Die Einstiegsförderung wird in Form von Stipendien vergeben. Diese Stipendien, in Höhe von maximal 5.000€ können Berufseinsteiger erhalten, die eine professionelle Ausbildung im Bereich der Darstellenden Kunst abgeschlossen haben, Quereinsteiger mit nachgewiesener künstlerischer Qualität und Berufsumsteiger innerhalb der Darstellenden Kunst (z.B. vom Tänzer zum Choreographen oder von der Schauspielerin zur Regisseurin). Einstiegsförderung kann nur beantragen, wer bisher noch keine anderweitige Förderung durch die Berliner Kulturverwaltung erhalten hat.

Antragskriterien

Geographischer Fokus
Berlin

Antragsteller
1. Berufseinsteiger, die eine professionelle Ausbildung im Bereich darstellende Kunst abgeschlossen haben
2. Quereinteiger, die die professionelle künstlerische Qualität ihrer Arbeit im Bereich der darstellenden Kunst nachweisen
3. Berufsumsteiger, die bereits künstlerisch im Bereich der darstellenden Kunst tätig waren (z.B. als Tänzerin oder Schauspieler) und als Verantwortliche (z.B. Choreografin oder Regisseur) arbeiten wollen.

Antragsfrist
30. Juni
www.berlin.de/sen/kultur/foerd...

Antragsstellung
www.berlin.de/sen/kultur/foerd...

Förderkriterien
www.berlin.de/imperia/md/conte...

Weitere Infos
www.berlin.de/sen/kultur/foerd...


3. Zuschüsse Internationaler Kulturaustausch
Die Förderung von Projekten im Bereich Internationaler Kulturaustausch soll dazu beitragen,
das kulturelle Schaffen Berliner Künstler/innen und die zeitgenössische Kunstszene der Stadt
im Ausland vorzustellen. Gefördert werden herausragende Auslandsprojekte aller Kunstsparten
mit geeigneten Partnern des Internationalen Kulturaustauschs, die nachhaltige Kontakte
erwarten lassen und Eigenleistungen der lokalen Veranstalter vorweisen. Die Förderung ist
bestimmt für zeitlich begrenzte Projekte: Ausstellungen, Konzerte, Gastspiele. Ausgeschlossen sind Künstlerresidenzen, Studienaufenthalte und Auslandsprojekte ohne lokale
Kooperationspartner. Ausschlaggebend für eine Förderung sind künstlerische Qualität und
Nachhaltigkeit der Koproduktion.

Umfang der Förderung: Gewährt werden Zuschüsse zu Reise- und Transportkosten

Antragskriterien

Geografischer Fokus
Berlin

Antrgsteller
Professionelle Künstler mit Wohnsitz in Berlin, Institutionen mit Sitz in Berlin

Antragsfrist
1. Juni für das laufende Jahr/1. Dezember für das laufende und folgende Jahr
www.berlin.de/sen/kultur/foerd...

Antragstellung
www.berlin.de/sen/kultur/foerd...

Weitere Infos
www.berlin.de/imperia/md/conte...

Infos zum Travel Grants-International Cultural Exchange
www.berlin.de/imperia/md/conte...
Regierender Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei –
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