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Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Förderprogramm: Projektmanager
Das Land Thüringen fördert im Rahmen des Projektmanagerprogramms Personalkosten für Leitungskräfte bei kulturellen Verbänden mit überörtlicher oder vernetzender Wirkung oder sonstigen Träger freier Kulturarbeit, die kulturpolitisch bedeutsame Maßnahmen durchführen. Dazu gehören die Landesarbeitsgemeinschaften und die großen (Landes-) Verbände, aber auch überregionale und vernetzende Vereine. Das Förderprogramm soll ein landesweites breitenkulturelles Netz sichern.

Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Lohnkosten für die Beschäftigung von Fachkräften. Sachkosten werden nicht gezahlt. Je Zuwendungsempfänger wird regelmäßig eine Stelle gefördert.

Zuwendungsvoraussetzungen
Der Zuwendungsempfänger muss als kultureller Verband mit überörtlicher oder vernetzender Wirkung tätig sein oder als sonstiger Träger freier Kulturarbeit kulturpolitisch bedeutsame Maßnahmen durchführen.
Der Zuwendungsempfänger soll nachweisen, dass die Fachkraft in ihrer Leitungsfunktion in einer Maßnahme des zweiten Arbeitsmarktes gefördert wurde, diese Maßnahme nicht mehr verlängerbar ist bzw. andere Möglichkeiten der Förderung nicht in Betracht kommen. Die Fachkraft muss über gründliche Fachkenntnisse und mehrjährige Leitungserfahrung verfügen.
Die Zuwendung wird nur gewährt, wenn der Träger der freien Kulturarbeit mit dem Arbeitnehmer ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet. Es werden Voll- und Teilzeitzeitarbeitsplätze gefördert.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Gestalt eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie wird in der Regel als Vollfinanzierung gewährt. Bei Maßnahmen mit vorrangig örtlichem Bezug soll ein angemessener kommunaler Anteil an der Finanzierung der Personalkosten nachgewiesen werden. Die Vergütung für die Personalstelle beträgt 2.350,00 EUR (brutto) im Monat bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.

Der Zuwendungsempfänger muss als kultureller Verband mit überörtlicher oder vernetzender Wirkung tätig sein oder als sonstiger Träger freier Kulturarbeit kulturpolitisch bedeutsame Maßnahmen durchführen.
Die Zuwendung wird regelmäßig nur gewährt, wenn der vorgeschlagene Arbeitnehmer über gründliche Fachkenntnisse sowie mehrjährige Leitungserfahrung verfügt. In begründeten Ausnahmefällen kann die mehrjährige Leitungserfahrung durch eine besondere Qualifikation ersetzt werden. Die Zuwendung wird nur gewährt, wenn ein sozial versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Es werden Voll- und Teilzeitarbeitsplätze gefördert.

Antragskriterien

Geographischer Fokus
Thüringen

Antragsteller
Juristische Personen des Privatrechts, die Träger freier Kulturarbeit sind. Der Zuwendungsempfänger muss seinen Hauptsitz in Thüringen haben und seine Tätigkeit im Land entfalten.

Antragsverfahren
Der Zuwendungsempfänger wählt die in Betracht kommende Fachkraft aus und schlägt sie zur Förderung vor.

Richtlinien
www.thueringen.de/imperia/md/c...

Weitere Infos
www.thueringen.de/th2/tmbwk/ku...
Thüringer Kultusministerium
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt
+49 361 37900
+49 361 3794690
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