Printversion
Bayerischer Kunstförderpreis
Der Freistaat verleiht jedes Jahr bis zu 16 Kunstförderpreise zu je 5.000 € an Künstler unter 40 Jahren (bildende Künstler, Musiker, darstellende Künstler und Schriftsteller), die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, über außergewöhnliche Begabung verfügen und hervorragende Leistungen vorweisen können.
Die Bewerber müssen von bestimmten Einrichtungen (Akademien, Berufsverbände, Staatsgemäldesammlungen, Verlage, Theater) oder vom jeweiligen Gutachterausschuss des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vorgeschlagen werden.

Die Preisträger, die ihren ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt seit mindestens zwei Jahren in Bayern haben müssen, werden vom Gutachterausschuss ausgewählt. Die endgültige Entscheidung trifft der Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst aufgrund der Ausschussempfehlungen.

Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

Weitere Infos
www.stmwfk.bayern.de/Foerderun... Kunstförderpreise
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Salvatorstr. 2
80333 München [ Altstadt/Lehel ]
+49 89 21860
+49 89 21862800
edit