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Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Ansprechpartner
Johannes Schiel
johannes.schiel@kss.smwk.sachsen.de
Tel. 0351-88 48 024

Konzeptförderung

Die Konzeptförderung ist neben der Einzelprojektförderung, der Vergabe von Stipendien und den Ankäufen von Werkender zeitgenössischen bildenden Kunst ein weiteres Förderinstrument der Kulturstiftung. Ziel der Konzeptförderung ist die nachhaltige Stärkung qualitativ herausragender, professioneller und langjährig erfahrener Projektträger in den Bereichen der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst, der Musik, der Literaturund des Films. Durch eine kontinuierliche Förderung über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren sollenlängerfristig angelegte Vorhabenoder der Aufbau von Netzwerkstrukturen im Freistaat Sachsenermöglicht beziehungsweisebessere Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung des künstlerischen Profils und zur Professionalisierungder bestehenden Strukturen, zur Entwicklung einer Kommunikationsstrategie und ausbauder Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Gewinnung von Kooperationspartnern geschaffen werden. Die Vergabe der Konzeptförderung stellt ein besonderes Gütesiegel der Kulturstiftung dar. Die Kulturstiftung will mit der Vergabe dieser Förderung weitere Partner im Freistaat Sachsen, insbesondere die Kommunen, Kulturräume, Stiftungen und Sponsoren dazu anregen, qualitativ hochwertige Vorhaben über mehrere Jahre hinweg zu unterstützen.
Im Rahmen der bis zu dreijährigen Konzeptförderung können von der Kulturstiftung bis zu maximal 25.000Euro im Jahr in jeweils drei aufeinander folgenden Jahren, insgesamt maximal 75.000Euro, zur Verfügung gestellt werden.

Voraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage einer detaillierten Konzeption über die inhaltlichen, künstlerischen, strukturellen und öffentlichkeitswirksamen Ziele und Maßnahmen des Gesamtprojekts. Die Konzeption soll insbesondere einen ausführlichen Finanzierungsplan für jedes Jahr der dreijährigen Förderung, einen jährlichen Zeit-, Personal- und Aufgabenplan sowie Aussagen zur Marketing- und Kommunikationsstrategie und der Projektorganisation enthalten. In den genannten Kategorien der Konzeption sind die Ziele und Erwartungen so zu konkretisieren, dass deren Erreichung nach jedem Förderjahr überprüft werden kann. Darüber hinaus ist der Nachweis zu führen, dass im Förderzeitraum qualifiziertes und leistungsfähiges Stammpersonal im künstlerischen und organisatorischen Bereich zur Verfügung steht.

Als Nachweis der bisherigen Tätigkeit ist eine mindestens dreijährige professionelle und künstlerisch außergewöhnliche Arbeit mit erkennbarer öffentlicher und überregionaler Resonanz notwendig (beispielsweise durch Pressespiegel, Programmhefte, Kataloge, Werbematerial, Referenzen). Zudem muss der Antragsteller mindestens einmal in den vergangenen drei Jahren eine Projektförderung von der Kulturstiftung erhalten haben. Die Gesamtkosten des Finanzierungsplans müssen pro Jahr mindestens 75.000,00 Euro betragen. Kofinanzierungen durch Kommunen oder sonstige Förderinstitutionen und Sponsoren werden vorausgesetzt.

Ausschlusskriterien für die Antragstellung
Vom Freistaat Sachsen institutionell geförderte Projektträger werden bei der Konzeptförderung in der Regel nicht berücksichtigt. Projektträger, die eine Konzeptförderung von der Kulturstiftung erhalten, können in diesem Zeitraum keine zusätzlichen Anträge auf Einzelprojektförderung stellen.


Antragskriterien

Geografischer Fokus
Sachsen

Antragsteller
Künstler (juristische Person); Institutionen

Antragsfrist
1. September 2012 für den Zeitraum 2013-2015

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Karl-Liebknecht-Str. 56
01109 Dresden
+49 351 884800
+49 351 8848016
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