Tanzplan Deutschland
Studienstiftung des deutschen Volkes
Kontakt
Dr. Julia Apitzsch
Susanne Stephani
T. 030-20370-441
apitzsch@studienstiftung.de


Die Aufnahme erfolgt über ein zweistufiges Auswahlverfahren: Die Leiter der Schauspiel- und Tanzhochschulen bzw. die Dekane der Fachbereiche haben jedes Jahr im Frühjahr die Möglichkeit, auf der Basis eines internen Auswahlverfahrens die besten ihrer Studierenden für die Förderung der Studienstiftung im Bereich Schauspiel, Schauspielregie, Tanz und aus den konzeptionellen Tanzstudiengängen vorzuschlagen.

Die Kandidatinnen und Kandidaten können ab dem ersten Semester vorgeschlagen werden. Bei der Auswahl spielt neben der künstlerischen Begabung, die in einer Präsentation geprüft wird, auch die Gesamtpersönlichkeit der Bewerber eine Rolle. Vorschläge einzelner Hochschullehrer oder privater Schulen an die Studienstiftung sind nicht möglich. Vorschlagsberechtigt im Bereich Schauspiel sind die deutschen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, die in der Arbeitsgemeinschaft "Ständige Konferenz Schauspielausbildung" organisiert sind. Im Tanz orientiert sich dies an der AK|T – AUSBILDUNGSKONFERENZ TANZ.

Die vorgeschlagenen Studierenden werden zu einem jeweils im Sommer jedes Jahres stattfindenden Auswahlseminars eingeladen, das in den Räumlichkeiten einer gastgebenden deutschen Hochschule durchgeführt wird. Wie in den anderen Sparten der Förderung von Studierenden künstlerischer Fächer ist der Vorschlag seitens der Leitung der Hochschule der einzige Zugangsweg zur Förderung im Bereich Darstellende Kunst. Abiturvorschläge, Vorschläge einzelner Hochschullehrer oder privater Hochschulen sind ebenso wenig gültig wie die Selbstbewerbung über den Auswahltest. Studierende aus den Studiengängen im Bereich der Darstellenden Künste mit theoretischer Ausrichtung (z. B. Dramaturgie, Theaterpädagogik) können als Hochschulvorschlag durch die Professoren der Hochschule jederzeit vorgeschlagen werden.

Die nominierten Kandidatinnen und Kandidaten werden zur Endauswahl eingeladen und präsentieren einer unabhängigen Fachjury zwei bis drei Szenen bzw. ihre Konzepte. An die Präsentation schließt sich ein Gespräch der Kandidaten mit der Jury sowie Übungen und Improvisationen unter Anleitung der Jury an. Bei der Auswahl spielt neben der künstlerischen Begabung, die in einer Präsentation geprüft wird, auch die Gesamtpersönlichkeit der Bewerber eine Rolle. Die Jury setzt sich aus Professoren der Theater- und Tanz-Hochschulen und Theaterschaffenden sowie Tänzern zusammen und wird von der Studienstiftung eingeladen.

Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen werden den Kandidatinnen und Kandidaten zugesandt, sobald die Vorschläge bei der Studienstiftung eingegangen sind.

Weitere Infos
www.studienstiftung.de/
www.studienstiftung.de/studienfoerderung/darstellende-kuenste.html