Tanzplan Deutschland
Kulturbehörde Hamburg
Ansprechpartnerin
Hannah Kayenburg
T. 040 42824-213
hannah.kayenburg@kb.hamburg.de


Die Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg fördert professionelle Freie Tanzproduzenten in Hamburg, um ihnen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von einer festen Spielstätte Tanzproduktionen zu erarbeiten. Die Förderung gliedert sich ihrer Art nach in Produktions-, Basis-, Konzeptions- und Nachwuchsförderung.
Mit der Produktionsförderung wird eine einzelne Theater- oder Tanzproduktion bis zur Premiere bezuschusst. Einzelkünstlern und Theater- und Tanzgruppen, die eine Konzeption realisieren wollen, welche einen mehrjährigen künstlerischen Schaffensprozess umfasst, kann die Konzeptionsförderung gewährt werden. Mit dieser Spitzenförderung werden herausragende und qualitativ anspruchsvolle Projektkonzeptionen über einen Zeitraum von drei Spielzeiten gefördert. Mit der Basisförderung wird Hamburger Einzelkünstlern und Gruppen, die sich künstlerisch ausgewiesen haben, eine Unterstützung zur Sicherung ihrer Arbeitsgrundlage gewährt. Die Nachwuchsförderung gewährt eine effiziente und unkomplizierte Starthilfe in die Freie Theater- und Tanzszene mit dem Ziel, Nachwuchskünstlern eine erste geförderte Produktion zu ermöglichen.


Nachwuchsförderung

Diese Einstiegsförderung soll Nachwuchskünstlern die Realisierung ihres ersten Projektes mit einer Förderung von bis zu 5.000€ ermöglichen. Die Förderung ist an ein konkretes Arbeitsvorhaben gebunden, welches der Öffentlichkeit zum Abschluss präsentiert werden soll.

Voraussetzungen
In der Antragsstellung muss u.a. dargelegt werden, dass
- ein bestimmtes Arbeitsvorhaben mit dem Projekt verfolgt wird
- der Antragssteller eine erste künstlerische Arbeit nachweisen kann. Dies kann sowohl eine Abschlussarbeit als auch eine öffentliche Probe oder Ähnliches sein, aus der die Qualität des künstlerischen Schaffens ersichtlich wird
- das beantragte Arbeitsvorhaben höchstens die dritte Regiearbeit/Choreografie oder das dritte Projekt des Antragstellers darstellt (Projekte im Rahmen der Ausbildung zählen dabei nicht mit)
- das und wie das Resultat des Schaffensprozesses der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll (Aufführung, Performance, Lecture Demonstration, etc.), die Produktion innerhalb


Antragskriterien

Geographischer Fokus
Hamburg

Antragsteller
Berufseinsteigern, die eine professionelle Ausbildung im Bereich der darstellenden Kunst abgeschlossen haben, Quereinsteigen mit nachgewiesener künstlerischer Qualität, Berufsumsteigern innerhalb der darstellenden Kunst (z.B. Tänzer, die erstmalig als Choreographen arbeiten)

Antragsfrist
15. November für die am 1. August beginnende Spielzeit

Antragsformular
www.hamburg.de/contentblob/4141690/data/standard-antrag-freies-theater.docx

Richtlinie
www.hamburg.de/contentblob/201544/data/theater-foerderrichtlinien-freie-theaterarbeit.pdf

Weitere Infos
www.hamburg.de/contentblob/3137576/data/theater-info-nachwuchsfoerderung.pdf
www.hamburg.de/kulturfoerderung/theater/179736/theater-foerderung-projekte.html
www.hamburg.de/contentblob/3137576/data/theater-info-nachwuchsfoerderung.pdf
Kulturbehörde Hamburg
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg [ Mitte ]
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