Arbeitsstipendien
Die Kulturverwaltung vergibt jährlich acht mit jeweils 2.500 Euro dotierte Arbeitsstipendien an in Berlin lebende Tänzerinnen und Tänzer bzw. Choreografinnen und Choreografen (Studierende sind ausgeschlossen). Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben im Bereich des zeitgenössischen Tanzes wie z.B. Recherchen, Auslandsaufenthalte zur Fort- und Weiterbildung, Teilnahme an qualifizierenden Workshops etc.
Antragskriterien
Geographischer Fokus
Berlin
Antragsteller
in Berlin lebende und arbeitende Tänzerinnen und Tänzer, Choreografinnen und Choreografen