Tanzplan Deutschland
Kultusministerium Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner
Mario Bulk
T: 0345-345 514-1579
mario.bulk@lvwa.sachsen-anhalt.de

Das Land sieht gemäß seiner kulturpolitischen Ziele die Schwerpunktsetzung in der Förderung ausgewählter landesweit bedeutender Kulturinitiativen sowie kulturwirksamer Infrastrukturmaßnahmen mit insbesondere innovativem, strukturbildendem, modellhaftem, regionalem, überregionalem oder internationalem Charakter.

Förderung
Die Kulturförderung in Sachsen-Anhalt beinhaltet neben der institutionellen Förderung, die Vergabe von Zuwendungen für Einzelprojekte, die Bereitstellung von Arbeitsstipendien und die Verleihung von Preisen.
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen zur Förderung der allgemeinen Musikpflege, der Musikschulen, der Theater, der Museen, der Soziokultur, der Traditions- und Heimatpflege, der Projekte bildender und darstellender Kunst, von kulturellen Film- und Medienprojekten, von Kunst- und Kulturprojekten für Kinder und Jugendliche sowie Projekten des internationalen Kulturaustausches. Ein besonderes Anliegen ist die Förderung des künstlerischen Nachwuchses.
Die zu fördernden Maßnahmen müssen einen räumlichen oder fachlich- inhaltlichen Bezug zum Land Sachsen- Anhalt aufweisen und von landesweiter, regionaler oder überregionaler Bedeutung und in besonderem Landesinteresse sein.

Zuwendungen im Bereich der Darstellenden Kunst

- Theaterprojekte freier Gruppen, die die Vielfalt des vorhandenen Theaterangebotes deutlich bereichern
- Kooperationen freier Gruppen mit kommunalen Bühnen
- regionale, internationale Theatertreffen
- Projekte des Kinder- und Jugendtheaters



Antragskriterien

Geographischer Fokus
Sachsen-Anhalt

Antragsteller
natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des privaten Rechts mit ständigen Wohnsitz bzw. die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben.

Antragsfrist
30. September für das Folgejahr

Antragsformular
www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/LVwA-Bibliothek/Schule/Kultur/Antrag_zur_Förderung_von_Kunst_und_Kultur.pdf

Förderanträge können beim Landesverwaltungsamt in Halle gestellt werden.Das Landesverwaltungsamt ist Bewilligungsbehörde und bietet auch Beratung zu alternativen und ergänzenden Fördermöglichkeiten an.

Richtlinien
www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/LVwA-Bibliothek/Schule/Kultur/RL-Kunst-Kultur22122008.pdf

Weitere Infos
www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=11192
Kultusministerium Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale)
+49 345 5140
+49 345 5141444