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Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW
Kontakt
Reinhard Krämer
reinhard.kraemer@mfkjks.nrw.de


Kooperationsförderung
Das Land NRW unterstützt Maßnahmen, die nachhaltig angelegt sind und eine grenzüberschreitende, prozessorientierte Zusammenarbeit zwischen Künstlerinnen und Künstlern, Kompanien und Kultureinrichtungen in Nordrhein-Westfalen mit internationalen, insbesondere europäischen Partnerinnen und Partnern fördern. Die Projektpartnerinnen und -partner sollen bereits relevante internationale Projekterfahrung vorweisen können. Neue Initiativen werden vorrangig unterstützt.

Förderkriterien
• die künstlerische Qualität und Originalität
• Nachhaltigkeit
• Gleichberechtigung der Projektpartnerinnen und -partner (Umgang auf Augenhöhe)
• Gemeinsamkeit und Gegenseitigkeit (Passion und Austausch)

Vorrang genießen Projekte, die zumindest eines der nachstehenden Kriterien erfüllen
• interkultureller und/oder interdisziplinärer Ansatz,
• Entstehung aus dem internationalen Besuchsprogramm des NRW Kultursekretariates Wuppertal,
• eine Teilnahme an EU-Projekten oder
• Kooperationen mit den Schwerpunktländern der Kulturpolitik der Landesregierung: Polen, Frankreich, Benelux.

Fördergegenstand und -zeitraum
Fördergegenstand sind in der Regel die der inländischen Partnerin oder dem inländischen Partner entstehenden Kosten. Gefördert wird bis zu zwei Jahre mit der Option auf eine einjährige Verlängerung.


Antragskriterien

Geografischer Fokus
Nordrhein-Westphalen

Antragsteller
Kompanien und Kultureinrichtungen, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Künstlerinnen und Künstler aus Nordrhein-Westfalen sofern sie bereits relevante internationale Projekterfahrung vorweisen können. Die Antragstellenden müssen einen erkennbaren und nachhaltigen Bezug zu Nordrhein-Westfalen nachweisen.

Antragsfrist
Für das laufende Jahr jeweils bis zum 31. März, für das Folgejahr bis zum 31. Oktober. Anträge für das Folgejahr können auch bereits zum 31. März des laufenden Jahres eingereicht werden.

Antragsform
Die Anträge sind bei den Bezirksregierungen einzureichen. Zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Antragstellerin/der Antragsteller ihren/seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat.
Für die Antragstellung ist die Verwendung des auf den Internetseiten der Bezirksregierungen eingestellten Antragsformulars obligatorisch.

Förderkriterien
www.mfkjks.nrw.de/web/media_ge...

Infos
www.mfkjks.nrw.de/kultur/inter...
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Haroldstr. 4
40213 Düsseldorf
+49 211 83702
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