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Kulturbehörde Hamburg
Ansprechpartnerin
Hannah Kayenburg
T. 040-42824-213
hannah.kayenburg@kb.hamburg.de


Die Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg fördert professionelle Freie Tanzproduzenten in Hamburg, um ihnen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von einer festen Spielstätte Tanzproduktionen zu erarbeiten. Die Förderung gliedert sich ihrer Art nach in Produktions-, Basis-, Konzeptions- und Nachwuchsförderung.
Mit der Produktionsförderung wird eine einzelne Theater- oder Tanzproduktion bis zur Premiere bezuschusst. Einzelkünstlern und Theater- und Tanzgruppen, die eine Konzeption realisieren wollen, welche einen mehrjährigen künstlerischen Schaffensprozess umfasst, kann die Konzeptionsförderung gewährt werden. Mit dieser Spitzenförderung werden herausragende und qualitativ anspruchsvolle Projektkonzeptionen über einen Zeitraum von drei Spielzeiten gefördert. Mit der Basisförderung wird Hamburger Einzelkünstlern und Gruppen, die sich künstlerisch ausgewiesen haben, eine Unterstützung zur Sicherung ihrer Arbeitsgrundlage gewährt. Die Nachwuchsförderung gewährt eine effiziente und unkomplizierte Starthilfe in die Freie Theater- und Tanzszene mit dem Ziel, Nachwuchskünstlern eine erste geförderte Produktion zu ermöglichen.


Basisförderung

Die Basisförderung stellt eine Unterstützung zur Sicherung der Arbeitsgrundlage für ausgewiesene Einzelkünstler und Gruppen dar. Die Höchstfördersumme beträgt 20.000,- €. Bezuschusst werden können z.B. Probenraum- oder Büromiete, die Anschaffung technischer Ausstattung oder Werbematerial. Eine institutionelle Unterstützung für eine Gruppe oder einen Einzelkünstler wird nicht gewährt.

Voraussetzungen
In der Antragsstellung muss u.a. dargelegt werden, dass
- der Antragsteller schon mindestens drei Jahre in Hamburg gearbeitet hat
- die künstlerische Qualität der bisher gezeigten Arbeiten und die Qualifikation des Antragstellers eine Förderung rechtfertigen,
- eine künstlerische Zielsetzung und langfristige Perspektive der Arbeit erkennbar ist


Antragskriterien

Geografischer Fokus
Hamburg

Antragsteller
professionelle Einzelkünstler und Theater- und Tanzgruppen (natürliche oder juristische Personen), die in Hamburg leben und/oder arbeiten

Antragsfrist
15. August für die am 1. August des folgenden Jahres beginnende Spielzeit

Antragsformular
www.hamburg.de/contentblob/414...

Richtlinie
www.hamburg.de/contentblob/201...

Weitere Infos
www.hamburg.de/contentblob/313...
www.hamburg.de/kulturfoerderun...
Kulturbehörde Hamburg
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg [ Mitte ]
+49 40 428240
+49 40 42824244
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