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Kulturbehörde Hamburg
Ansprechpartnerin
Hannah Kayenburg
T. 040 42824-213
hannah.kayenburg@kb.hamburg.de


Die Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg fördert professionelle Freie Tanzproduzenten in Hamburg, um ihnen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von einer festen Spielstätte Tanzproduktionen zu erarbeiten.
Die Förderung gliedert sich ihrer Art nach in Produktions-, Basis-, Konzeptions- und Nachwuchsförderung.
Mit der Produktionsförderung wird eine einzelne Theater- oder Tanzproduktion bis zur Premiere bezuschusst. Einzelkünstlern und Theater- und Tanzgruppen, die eine Konzeption realisieren wollen, welche einen mehrjährigen künstlerischen Schaffensprozess umfasst, kann die Konzeptionsförderung gewährt werden. Mit dieser Spitzenförderung werden herausragende und qualitativ anspruchsvolle Projektkonzeptionen über einen Zeitraum von drei Spielzeiten gefördert. Mit der Basisförderung wird Hamburger Einzelkünstlern und Gruppen, die sich künstlerisch ausgewiesen haben, eine Unterstützung zur Sicherung ihrer Arbeitsgrundlage gewährt. Die Nachwuchsförderung gewährt eine effiziente und unkomplizierte Starthilfe in die Freie Theater- und Tanzszene mit dem Ziel, Nachwuchskünstlern eine erste geförderte Produktion zu ermöglichen.


Produktionsförderung

Die Produktionsförderung dient der Realisierung einzelner Theater- und Tanzproduktionen.
Die Höchstfördersumme beträgt 50.000,- € (für Kinder- und Jugendtheaterproduktionen 30.000,- €). Bezuschussungsfähig sind die Ausgaben vor der Premiere für Personal und Sachmittel einschließlich Werbematerial. Ausgaben und Einnahmen, die durch die Premiere und weitere Vorstellungen verursacht bzw. erzielt werden, bleiben unberücksichtigt.

Voraussetzungen
In der Antragsstellung muss u.a. dargelegt werden, dass
- für das Projekt eine Spielstätte besteht
- die Premiere in Hamburg stattfindet. Bei Koproduktionen mit Spielstätten und Festivals aus anderen Ländern kann die Premiere auch außerhalb Hamburgs stattfinden, vorausgesetzt Hamburg ist nicht Hauptförderer der Produktion
- mindestens 4 weitere Aufführungen innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten nach der Premiere in Hamburg zu sehen sind
- die Produktion innerhalb der auf die Bewerbung folgenden Spielzeit durchgeführt wird


Antragskriterien

Geographischer Fokus
Hamburg

Antragsteller
professionelle Einzelkünstler und Theater- und Tanzgruppen (natürliche oder juristische Personen), die in Hamburg leben und/oder arbeiten

Antragsfrist
15. November für die folgende Theatersaison (1. August bis 31. Juli des Folgejahres).
Abgabetermin für Festivalförderung:10.01.

Antragsformular
www.hamburg.de/contentblob/414...

Richtlinie
www.hamburg.de/contentblob/201...

Weitere Infos
www.hamburg.de/kulturfoerderun...
www.hamburg.de/contentblob/313...
Kulturbehörde Hamburg
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg [ Mitte ]
+49 40 428240
+49 40 42824244
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