Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Ansprechpartner
Eberhard Langenfeld
T: 0361-37 94 770
Förderprogramm: Projektmanager
Das Land Thüringen fördert im Rahmen des Projektmanagerprogramms Personalkosten für Leitungskräfte bei kulturellen Verbänden mit überörtlicher oder vernetzender Wirkung oder sonstigen Träger freier Kulturarbeit, die kulturpolitisch bedeutsame Maßnahmen durchführen. Dazu gehören die Landesarbeitsgemeinschaften und die großen (Landes-) Verbände, aber auch überregionale und vernetzende Vereine. Das Förderprogramm soll ein landesweites breitenkulturelles Netz sichern.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Lohnkosten für die Beschäftigung von Fachkräften. Sachkosten werden nicht gezahlt. Je Zuwendungsempfänger wird regelmäßig eine Stelle gefördert.
Zuwendungsvoraussetzungen
Der Zuwendungsempfänger muss als kultureller Verband mit überörtlicher oder vernetzender Wirkung tätig sein oder als sonstiger Träger freier Kulturarbeit kulturpolitisch bedeutsame Maßnahmen durchführen.
Der Zuwendungsempfänger soll nachweisen, dass die Fachkraft in ihrer Leitungsfunktion in einer Maßnahme des zweiten Arbeitsmarktes gefördert wurde, diese Maßnahme nicht mehr verlängerbar ist bzw. andere Möglichkeiten der Förderung nicht in Betracht kommen. Die Fachkraft muss über gründliche Fachkenntnisse und mehrjährige Leitungserfahrung verfügen.
Die Zuwendung wird nur gewährt, wenn der Träger der freien Kulturarbeit mit dem Arbeitnehmer ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet. Es werden Voll- und Teilzeitzeitarbeitsplätze gefördert.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen
Die Zuwendung erfolgt als Projekt- förderung in Gestalt eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie wird in der Regel als Vollfinanzierung gewährt. Bei Maßnahmen mit vorrangig örtlichem Bezug soll ein angemessener kommunaler Anteil an der Finanzierung der Personalkosten nachgewiesen werden. Die Zuwendung ist an die im Zuwendungs- bescheid genannte Fachkraft gebunden. Der zu Beginn der Maßnahme festgelegte Zuschuss wird während der Laufzeit der Förderung nicht erhöht.
Die Personalstelle kann mit folgenden Beträgen ausgestattet werden:
Kategorie I 2.000 EUR/Monat
Kategorie II 1.700 EUR/Monat.
Die Eingruppierung in die jeweilige Kategorie orientiert sich an der Höhe der zuvor gewährten Förderung. Bei erstmaliger Förderung orientiert sich die Zuordnung an der vorherigen Eingruppierung während eines Beschäftigungsverhältnisses und der nachgewiesenen Fachkenntnisse. Hinzu kommen die jeweils gültigen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Antragskriterien
Geographischer Fokus
Thüringen
Der Zuwendungsempfänger muss seinen Hauptsitz in Thüringen haben und seine Tätigkeit im Freistaat Thüringen entfalten.
Antragsteller
Juristische Personen des Privatrechts, die Träger freier Kulturarbeit sind
Antragsverfahren
Der Zuwendungsempfänger wählt die in Betracht kommende Fachkraft aus und schlägt sie zur Förderung vor.
Antragsfrist
Spätestens sechs Wochen vor Beginn der Beschäftigung
Antragsformular
www.thueringen.de/imperia/md/c...
www.thueringen.de/imperia/md/c...
Richtlinien
www.thueringen.de/imperia/md/c...
Weitere Infos
www.thueringen.de/de/tmbwk/kul...
Thüringer Kultusministerium
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt

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