Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst / Der Kulturfonds Bayern
Mit dem Kulturfonds gibt die Bayerische Staatsregierung wichtige Impulse zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur im Freistaat. Bei der Vergabe der Mittel wird den Grundsätzen der bayerischen Kulturpolitik - regionale Vielfalt, Dezentralität und Subsidiarität - Rechnung getragen, um jeden Landesteil seiner Eigenart entsprechend zu fördern.
Fördervoraussetzungen
Aus dem Kulturfonds können kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher Träger gefördert werden, in der Regel aber keine laufenden Betriebskosten (institutionelle Förderung). Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überörtlicher Bedeutung sein.
Förderung im Bereich Darstellende Kunst
- Förderung von Investitionen bei nichtstaatlichen Spielstätten
- Projektförderung
Antragskriterien
Geographischer Fokus
Bayern; München und Nürnberg sind ausgeschlossen
Antragsteller
jeder außerstaatliche Träger
Antragsfrist
1. November für das Folgejahr
Antragstellung
bei der zuständigen Regierung:
unter: www.stmwfk.bayern.de/Foerderun...
Antragsformular
www.stmwfk.bayern.de/fileadmin...
Weitere Infos
www.stmwfk.bayern.de/Foerderun...
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Salvatorstr. 2
80333 München [ Altstadt/Lehel ]

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